Seit dem 01.01.2024 sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet worden verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich elektronisch zu verordnen.
Dass heißt für unsere Patienten:
Wir benötigen Ihre Krankenversichertenkarte!!!
Ohne Nachweis einer gültigen Versichertenkarte, welche einmal pro Quartal in unserem Praxisverwaltungssystem eingelesen werden muss, können wir Ihnen keine Rezepte mehr ausstellen.
Sobald Ihre Versichertenkarte eingelesen ist, könne Sie uns Rezeptwünsche auf unserem Rezepttelefon hinterlassen.
Das Rezepttelefon wird innerhalb 24 Stunden bearbeitet, so dass Sie danach mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen können, um Ihre bestellten Medikamente einzulösen. Sie müssen hierfür in der Apotheke lediglich Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
Wir dürfen ab sofort keine Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel in unserer Praxis ausstellen und ausdrucken. (Ausgenommen sind Betäubungsmittelrezepte)
Vielen Dank für Ihr Verständnis – Ihre Praxis
Erkältungsbeschwerden - bevor sie unsere Praxis betreten:
Sollten Sie unter Erkältungsbeschwerden leiden, bitten wir Sie unsere Praxis, zum Schutz von anderen Patienten, erst nach telefonischer Terminabsprache zu betreten.
Es finden täglich von 12.00 -13.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 18.00 – 19.00 Uhr Infekt-Sprechstunden statt – Patienten werden ohne lange Wartezeiten direkt behandelt.
Wegen des derzeitig erhöhten Infektaufkommens beginnt die Infekt-Sprechstunde montags bereits um 11.30 Uhr.