Eine Auffrischungsimpfung sollte frühestens 3 Monate nach der letzten Coronaimpfung oder 12 Monate nach der letzten Coronainfektion erfolgen.
Jeden Montag, Dienstag und Donnerstag werden wir ohne vorherige Terminabsprache von 07.00 – 12.00 Uhr Auffrischungsimpfungen durchführen. Sollten von den Vormittagsimpfungen noch Impfstoffe übrig sein, werden diese nachmittag von 15.30 bis 18.30 ausgegeben.
E-Rezept:
Seit dem 01.01.2024 sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet worden verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich elektronisch zu verordnen.
Dass heißt für unsere Patienten:
Wir benötigen Ihre Krankenversichertenkarte!!!
Ohne Nachweis einer gültigen Versichertenkarte, welche einmal pro Quartal in unserem Praxisverwaltungssystem eingelesen werden muss, können wir Ihnen keine Rezepte mehr ausstellen.
Sobald Ihre Versichertenkarte eingelesen ist, könne Sie uns Rezeptwünsche auf unserem Rezepttelefon hinterlassen.
Das Rezepttelefon wird innerhalb 24 Stunden bearbeitet, so dass Sie danach mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen können, um Ihre bestellten Medikamente einzulösen. Sie müssen hierfür in der Apotheke lediglich Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – Ihre Praxis Dr. Meysen/Meysen
Erkältungsbeschwerden - bevor sie unsere Praxis betreten:
Sollten Sie unter Erkältungsbeschwerden leiden, bitten wir Sie unsere Praxis, zum Schutz von anderen Patienten, erst nach telefonischer Terminabsprache zu betreten.
Es finden täglich von 12.00 -13.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 18.00 – 19.00 Uhr Infekt-Sprechstunden statt – Patienten werden ohne lange Wartezeiten direkt behandelt.